Ein Überblick über die letztjährigen GwG-Urteile des Bundesgerichts

Das Bundesgericht fällte 2024 dreizehn Urteile zu Geldwäscherei – vier davon betreffen die Sorgfaltspflicht von Finanzintermediären und prägen die Praxis.


Im vergangenen Jahr (2024) fällte das Bundesgericht insgesamt dreizehn Urteile im Bereich der Geldwäscherei und Finanzvergehen. Besonders hervorzuheben sind vier dieser Entscheidungen, da sie die Sorgfaltspflicht von Finanzintermediären betreffen.
Ein erstes Urteil (6B_271/2022) zeigte, dass Banken bei der Prüfung von Identität und Herkunft der Kundengelder eine Mitverantwortung bezüglich der Prüfpflichten tragen. In einem anderen Fall (7B_685/2023) wird betont, dass ohne eine notwendige FINMA-Lizenz ein Verstoss gegen das GwG festgestellt werden kann, da gegen Registrierungs- und Bewilligungsvorschriften verstossen wird. Ein weiteres wichtiges Urteil (2C_1010/2022) bestätigt, dass Banken berechtigt sind, wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und deren Informationen im Rahmen internationaler Amtshilfe weiterzugeben. Auch wird die Wichtigkeit der Sorgfalt bei Finanzintermediären und der Zusammenhang zu Betrugskandalen nochmals in einem weiteren Urteil (7B_982/2023) betont. Letztlich wurde entschieden, dass eine Pfändungsanzeige keine Grundlage für eine Annahme von Geldwäscherei-Gefährdung darstellt.

Weitere Blog Artikel

VERPASSEN SIE KEINE COMPLIANCE NEWS!

Erfahren Sie mit unserem monatlichen Newsletter was in der Welt von Compliance geschieht. Wir senden Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten direkt in Ihr Postfach.

JETZT NEWSLETTER ABONNIEREN