Im vergangenen Jahr (2024) fällte das Bundesgericht insgesamt dreizehn Urteile im Bereich der Geldwäscherei und Finanzvergehen. Besonders hervorzuheben sind vier dieser Entscheidungen, da sie die Sorgfaltspflicht von Finanzintermediären betreffen.
Ein erstes
Urteil (
6B_271/2022) zeigte, dass Banken bei der Prüfung von Identität und Herkunft der Kundengelder eine Mitverantwortung bezüglich der Prüfpflichten tragen. In einem anderen
Fall (
7B_685/2023) wird betont, dass ohne eine notwendige FINMA-Lizenz ein Verstoss gegen das GwG festgestellt werden kann, da gegen Registrierungs- und Bewilligungsvorschriften verstossen wird. Ein weiteres
wichtiges Urteil (2C_1010/2022) bestätigt, dass Banken berechtigt sind, wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und deren Informationen im Rahmen internationaler Amtshilfe weiterzugeben. Auch wird die Wichtigkeit der Sorgfalt bei Finanzintermediären und der Zusammenhang zu Betrugskandalen nochmals in einem weiteren
Urteil (
7B_982/2023) betont. Letztlich wurde entschieden, dass eine Pfändungsanzeige keine Grundlage für eine Annahme von Geldwäscherei-Gefährdung darstellt.