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Digital Onboarding in der Schweiz: Der «Funnel of Reality»

Geschrieben von Laura Plötz | Sep 30, 2026, 8:39:52 AM

Am 27. August 2026 präsentierten HSLU und Eurospider Information Technology AG an einem invite-only Breakfast Roundtable die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Studie zum digitalen Onboarding von Firmenkunden. Der Kreis aus Compliance-, Risk- und Digitalisierungsverantwortlichen von Banken, ergänzt um Recht und Wissenschaft, sorgte für einen fachlich dichten, unaufgeregten Austausch über die Kluft zwischen regulatorischem Anspruch und Praxis.

Vier Cluster, ein Fokus: Compliance

Ziel der Studie war es, mit objektiven Kriterien erstmals Nachvollziehbarkeit in ein bislang kaum erforschtes Feld zu bringen. Sie strukturiert digitales Onboarding entlang vier Anforderungen, die Finanzintermediäre gleichzeitig erfüllen müssen: Kundenerfahrung, Business Orientierung, Technologie und Compliance. Im Zentrum des Anlasses stand die Kundenerfahrung und die Business Orientierung.

Der «Funnel of Reality»: von 282 auf 2

Kernstück war der «Funnel of Reality», basierend auf dem HSLU-Testdatensatz (n = 282):

Stufe

Anzahl

Finanzintermediäre (Banken, Effektenhändler, Art.-1b-Fintech-Bewilligte)

282

…davon mit digitalem Onboarding für Firmenkunden

26

…davon von der HSLU getestet

13

…davon mit bestätigt funktionierendem digitalem Onboarding für Firmenkunden

2

Nur 2 von 282 Finanzintermediären verfügen über ein bestätigt funktionierendes digitales Onboarding für Firmenkunden – eine im Panel als «überraschend tief» bezeichnete Zahl, die den Abstand zwischen Anspruch und Implementierungsrealität sichtbar macht.

Kundensicht: Reibung im Detail

Wiederkehrende Reibungspunkte: Vorbefüllung aus dem Handelsregister und strukturierte Antwortfelder statt Freitext werden erwartet; Kundinnen und Kunden hinterfragen oft, ob abgefragte Angaben wirklich nötig sind; Nutzungsbedingungen wirken auf Kundenseite teils redundant, aus Bankensicht sind sie notwendig; und vor allem Zeit ist entscheidend – Unklarheit über Prozessdauer und Folgetermine führt zu Abbrüchen. Aus Business-Sicht bringt Digitalisierung spürbare Effizienzgewinne für Kundenberater, die Risikoprüfung soll dabei aber «Human in the Loop» bleiben, nicht vollständig automatisiert.

Kontrollstrukturen und Transparenzregister: Grenzen der Selbstdeklaration

Peter Schäuble (Co-CEO Eurospider) teilte einen interessanten Beitrag von zu komplexen Kontrollstrukturen. Anhand mehrstufiger und zirkulärer Beteiligungsketten zeigte er, wie anspruchsvoll die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter wird, sobald Aktionärbindungsverträge (ABV) im Spiel sind – oft weiss ein Unternehmen selbst nicht zuverlässig, wer über einen ABV die faktische Stimmenmehrheit hält.

Offen blieb, wie sich solche Strukturen sauber genug erfassen lassen, um sie korrekt im Transparenzregister einzutragen. Das GwG verlangt dazu im Kern nur eine Selbstdeklaration: Wird ein Kontrollverhältnis nicht gemeldet, hat das Institut faktisch keine Kenntnis davon. Bei verletzten Mitwirkungspflichten kann die Kontrollstelle nach TJPG Zwangsmassnahmen anordnen, bis hin zur Suspendierung von Mitwirkungs- und Vermögensrechten (Art. 38, 49 TJPG).

Kontrovers diskutiert wurde, ob die laufende GwG-Revision diese Selbstdeklaration durch eine «Kontrolle auf andere Weise» ablöst – mit einer Pflicht der Institute, Angaben künftig zu verifizieren statt nur entgegenzunehmen. Als weiteres offenes Spannungsfeld nannte das Panel die revidierten FINMA-Vorgaben zu Video- und Online-Identifikation.

KI-Agenten im Onboarding: Vertretungsbefugnis und Zurechnung

Diskutiert wurde auch der zunehmende Einsatz von KI-Agenten im Auftrag von Firmenkunden. Ungeklärt: Wie prüft und dokumentiert eine Bank die Vertretungsbefugnis eines Agenten – braucht es eine explizite Kundenvollmacht, wie bleibt diese über die Zeit gültig, und wie lässt sich sein Handeln der bevollmächtigten Person zurechnen? Das Panel sah hier erhebliches, aber noch unstrukturiertes Klärungspotenzial.

Stimmen aus dem Panel

Mit Eva Selamlar-Leuthold (Co-CEO Eurospider), Dr. Peter Schäuble (Co-CEO Eurospider), Dr. Thomas Fischer (HSLU IFZ) und Prof. Dr. Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard / HSLU) diskutierten wiederkehrende Themen: Innovationspotenzial liegt im Detail, nicht im grossen Konzept; jeder Onboarding-Fall verlief unterschiedlich und die Frage, welche Handlungen ein KI-System rechtlich verbindlich für einen Kunden vornehmen darf, blieb explizit offen.

Fazit

Von 282 untersuchten Finanzintermediären bieten 26 digitales Onboarding für Firmenkunden an, 13 wurden getestet - nur bei zweien funktioniert es tatsächlich. Die grössten offenen Fragen liegen im Hintergrund: komplexe Kontrollstrukturen, die Verbindlichkeit von Aktionärbindungsverträgen, die Zukunft der Selbstdeklaration im Rahmen der GwG-Revision sowie die rechtliche Einordnung von KI-Agenten. HSLU und Eurospider wollen die Studie fortführen und den Testdatensatz ausweiten.

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